Zuschüsse

Ihre Pflegekasse zahlt dem Seniorenheim bei der stationären Pflege folgende Zuschüsse:

Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1262 €
Pflegegrad 4 1775 €
Pflegegrad 5 2005 €

 

Voraussetzung: Sie haben eine Pflegestufe für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle.

Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die vollen Kosten für die Pflege. Den Satz für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten sind in voller Höhe selbst zu zahlen. Sie können nach einer stationären Kurzeitpflege auch eine Verhinderungspflege von 28 Tagen beantragen, wenn es sich während der Zeit der Kurzzeitpflege ergibt, oder eine stationäre Dauerpflege, wenn es erforderlich ist.

Voraussetzung: Sie haben eine ambulante Pflegestufe.

Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und das Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können, kann beim Sozialamt des jeweiligen Landkreises Heimkostenhilfe beantragt werden.

Voraussetzung: Kinder/Eltern kann nicht zugemutet werden die fehlenden Kosten zu übernehmen.

Zusätzlich kann Wohngeld beantragt werden, hierfür darf die monatliche Rente 920,- € jedoch nicht überseteigen.

Weitere Vergünstigungen können beantragt werden:

1. Bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen,

2. bei der Gemeinde die Befreiung von den Rundfunkgebühren,

3. beim Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen und beim Parken.

 

Aktuelles

  • Wir suchen aktuell:

    Eine Pflegefachkraft / Eine Pflegehilfskraft (vollzeit oder teilzeit möglich)

    Eine(n) Auszubildende(n) zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann zum 01.08.2024

    Bewerben Sie sich gerne unter:

    info@seniorenheim-spiering.de

    Tel: 04745/94380

     


Seniorenheim K. Spiering GmbH

Lintiger Straße 50 · 27624 Geestland - OT Lintig

Tel. 0 47 45 / 94 38 0 · Fax 0 47 45 / 94 38 12

 

Impressum  |  Datenschutzerklärung

  •