Aufgrund der aktuellen Situation und Empfehlungen des Gesundheitsamtes bezüglich des Coronavirus, bitten wir um Verständnis, dass momentan keine unangemeldeten Besuche in unserem Hause stattfinden können.
Laut der überarbeiteten Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ( https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) entfällt die Testpflicht vor Betreten der Einrichtung bei bereits geimpften Personen / Besuchern. Bitte beachten Sie, dass der zweite Impftermin mindestens 15 Tage her sein muss. Eine freiwillige Testung ist natürlich trotzdem möglich.
Neue Fasssung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. (Gültig ab 16.12.2020)
Ab sofort ist ein Besuch oder Betreten der Einrichtung erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses möglich. Hierzu bieten wir allen Besuchern die Durchführung eines kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltests an. Der Abstrich erfolgt in Rachen oder Nase und das Ergebnis liegt innerhalb von 15 min vor.
Neue Erfassungsbögen für Besucher:
Hier finden Sie unser neues Hygienekonzept für die Durchführung von Besuchen in unserem Hause.
Unsere Heimleitung hat zu den neuen Regelungen ein Infoschreiben für alle Angehörigen verfassst.
Durch einige Änderungen/Lockerungen durch das Land Niedersachsen sind ab sofort wieder vereinzelt Besuche in unserem Hause möglich.
Für die Durchführung der Besuche wurde ein Hygienekonzept erstellt, welches den Ablauf der Besuche regelt.
Außerdem muss jeder Besucher die Vereinbarung für Besuche sorgfältig durchlesen und dringend einhalten. Gern können Sie das Formular vorab ausdrucken und bereits unterzeichnet mitbringen.